AGB`s
1. Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem
Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.
Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im
Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des
Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von
unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der
Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass
jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart
werden.
2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend.
3. Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge,
Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung,
insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung
einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen
Zustimmung.
Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden
und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht
zustande kommt.
Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der
Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
4. Preis (Kaufpreis, Werklohn)
Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung mangels anderer Vereinbarung
nach dem tatsächlichen Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu
stellen. Diese Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungseingang zu bezahlen.
Wird gegen unsere Rechnung binnen 1 Wochen kein begründeter Einspruch schriftlich
erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt.
Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung
in Teilen erbracht wird.
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist,
exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche
Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.
4.1. Wertsicherungsklausel
Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen vereinbart.
Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen statistischen
Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder einer an seine Stelle tretende
Index.
Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses
errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich
10 % bleiben unberücksichtigt und werden erst bei Überschreiten dieses Spielraumes in
vollem Ausmaß in Rechnung gestellt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach
oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden
Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für Neufestsetzung des
Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Die
sich so ergebenden Beträge sind auf eine Dezimalstelle kaufmännisch zu runden.
Sofern es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, werden jedenfalls während der ersten
zwei Monate ab Vertragsabschluss keine Preisveränderungen – es sei denn, diese wurden
im Einzelnen ausdrücklich ausgehandelt – in Rechnung gestellt.
5. Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)
Der Kaufpreis/Werklohn ist binnen 14 Tagen ab Rechnungseingang zu bezahlen.
Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag
eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde.
Der Kaufpreis/Werklohn ist binnen 14 Tagen ab Rechnungseingang ohne jeden Abzug und
spesenfrei zu bezahlen.
6. Verzugszinsen
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers/Werkbestellers sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen;
hiedurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
7. Transport - Gefahrtragung
Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des
Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und
Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese
rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen
Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung
zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten
und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im
Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners
primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen
Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.
Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu
machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein
Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
10. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug
Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer/Werkbesteller jedenfalls zu
akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
Der Liefertermin wird insofern fix vereinbart, als wir bei Verzug des Vertragspartners ohne
weitere Nachfristsetzung durch bloße Erklärung zurücktreten können. Diese Erklärung hat
innerhalb von 7 Tagen zu erfolgen. Wir sind berechtigt, sämtliche aus dem Verzug
resultierende Schäden geltend zu machen.
Der Liefertermin wird fix vereinbart. Bei Verzug bedarf es keines Rücktritts; dessen Folgen
treten automatisch ein.
10.1. Annahmeverzug
Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei uns
einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 2 EURO pro angefangenem Kalendertag in
Rechnung stellen.
11. Stornogebühren/Reuegeld
Der Käufer hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reuegeldes) von
10% des Kaufpreises/Werklohnes ohne Angabe von Gründen (§ 909 ABGB) vom Vertrag
zurückzutreten.
Außerdem hat der Käufer das Recht auf eine Kostenlose Stornogebühr innerhalb von 24
Stunden ab Abgeschlossenen Kauf.
12. Einseitige Leistungsänderungen
Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw.
Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfrist oder kurzfristige
Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt.
Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können
unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für derartige
Lieferfristüberschreitungen. Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung
abschätzbar ist, spätestens jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten
Liefertermin, bekannt geben, wie lange mit einer Verzögerung zu rechnen ist.
13. Gewährleistung
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung
(Auflösung des Vertrages) zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach
unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits
vorhanden war.
Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel
sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung unter
Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge
nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung
von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf
Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
14. Schadenersatz
Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe
Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
15. Produkthaftung
Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“
iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist
nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig
verschuldet worden ist.
16. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer,
ist ausgeschlossen.
17. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern
lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
18. Formvorschriften
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw.
bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der
sicheren elektronischen Signatur.
An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. - ausgenommen Mängelanzeigen - bedürfen
zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der
sicheren elektronischen Signatur.
19. Rechtswahl
Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit
des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
20. Gerichtsstandvereinbarung
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz
unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das
Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt
oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen
ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz,
gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen
Gerichtsstände.
21. Schiedsgerichtsvereinbarung – Schiedsgerichtsbarkeit
21.1. Inländische Schiedsgerichtsbarkeit
Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben,
einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden
nach der Schiedsordnung (Wiener Regeln) der Internationalen Schiedsinstitution der
Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) von einem oder drei gemäß diesen Regeln bestellten
Schiedsrichtern endgültig entschieden.
22.2. Elektronische Rechnungslegung
Unser Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und
übermittelt werden.
22.3. Terminsverlust
Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen zu leisten hat, gilt als
vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch
ausständige Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.
Bei Verbrauchergeschäften gilt die obige Regelung sinngemäß, soweit wir unsere Leistung
vollständig erbracht haben, auch nur eine rückständige Leistung des Kunden mindestens
sechs Wochen fällig ist, und wenn wir den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von
zumindest zwei Wochen unter Androhung des Terminsverlustes gemahnt haben.
Firma
Edeltraube
Wehofer Kevin